Allgemeine Geschäftsbedingungen
CLAY CORNER / STEPHS HANDMADE POTTERY
Stephanie Wagner
Kaiserstraße 58, 55116 Mainz
Stand: 24.01.2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen CLAY CORNER und den Mitgliedern. Als Mitglied werden solche Personen bezeichnet, die mit dem CLAY CORNER einen Mitgliedsvertrag (1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate, 10er-Karte) abgeschlossen haben und auf dieser Grundlage zur Nutzung des Studios berechtigt sind.
2. Mitgliedschaft
2.1. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Nutzung des CLAY CORNER während der offiziellen Öffnungszeiten. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.
2.2. Die Mitgliedschaft umfasst den Zugang zu dem Studio und die Nutzung der Geräte sowie der Nutzung des Materials (vgl. Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Mitgliedschaft). Eigenes Material darf mitgebracht werden und kann in den definierten persönlichen Lagerflächen im Studio verbleiben.
2.3. Die Mitgliedschaft beinhaltet keinen Unterricht und keine persönliche Anleitung.
2.4. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Ein schuldhafter Verstoß berechtigt CLAY CORNER, Schadensersatz in angemessener Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 500 Euro, geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
2.5. Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderungen relevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.
3. Nutzung des Studios
3.1. CLAY CORNER ist ein Töpferstudio, das von Mitgliedern zum selbständigen Töpfern und für Töpferarbeiten genutzt werden kann. Die Ausstattung des Studios ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
3.2. Dem Mitglied wird mit Beginn der Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium ausgehändigt, das es zum Zutritt berechtigt. Für das Zutrittsmedium ist eine Kaution in Höhe von 50 Euro zu entrichten. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich gegenüber CLAY CORNER anzuzeigen. Bei Verlust oder Beschädigung des Zutrittsmediums wird die Kaution einbehalten.
3.3. Die Nutzung des Studios kann nur innerhalb der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten erfolgen. Sofern in der Leistungsbeschreibung keine Zeiten genannt sind, ist die Nutzung täglich zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr möglich. CLAY CORNER behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten aus besonderen Anlässen (z. B. Wartung, interne Veranstaltungen) kurzfristig zu ändern. Solche Änderungen werden dem Mitglied rechtzeitig in Textform oder durch Aushang im Studio mitgeteilt.
Die Nutzungsdauer an einzelnen Geräten kann zeitlich beschränkt werden. Es wird nicht gewährleistet, dass einzelne Geräte stets zur Nutzung zur Verfügung stehen.
3.4. Das Studio darf nur zu dem vorgesehenen Zweck genutzt werden. Das Mitglied verpflichtet sich bei der Nutzung des Studios die geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt im Studio aus. Das Mitglied hat sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder nicht gestört werden. Das Personal vom CLAY CORNER ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und Weisungen zu erteilen, soweit diese für einen geordneten Betrieb, Ordnung und Sicherheit notwendig sind. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
3. Mitgliedsbeitrag
3.1. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag (1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate) wird monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Der Beitrag für die 10er-Karte ist nach Rechnungsstellung binnen 14 Werktagen auf das angegebene Konto zu entrichten. Kosten für Rücklastschriften sind vom Mitglied zu erstatten.
3.2. Zusätzliches Material und zusätzliche Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.
3.3. CLAY CORNER kann zu zahlende Beiträge nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Berechnung der Beiträge maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Sach- und Personalkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt.
3.4. Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht dem CLAY CORNER das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
3.5. Eine unterlassene Nutzung befreit das Mitglied nicht von der Entrichtung des Beitrags. Sollte das Studio aufgrund höherer Gewalt (z. B. pandemiebedingte Schließung) vorübergehend geschlossen werden, ruht die Mitgliedschaft während des Schließungszeitraums. Für diesen Zeitraum wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben, und die Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer der Schließung. Mitglieder haben bei einer Schließung, die länger als 3 Monate andauert, das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
4. Dauer der Mitgliedschaft, Kündigung, Stilllegung
4.1. Für die Mitgliedschaft gilt die jeweils vereinbarte Laufzeit.
4.2. Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
4.2. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für CLAY CORNER liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied
(a) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Beitrags oder eines nicht unerheblichen Teils des Beitrags in Verzug ist;
(b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Beitrags in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der den Beitrag für zwei Termine erreicht;
(c) wiederholt in Verzug mit der Zahlung anderer Kosten in Verzug kommt und trotz Mahnung die Zahlung nicht unverzüglich nachholt;
(d) Einrichtungsgegenstände nicht mit der gebotenen Sorgfalt behandelt oder den
(e) Zugang zu der Werkstatt unbefugt Dritten überlassen.
4.3. Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr oder vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als 8 Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit.
4.5. Ein Mitglied, dessen Mitgliedschaft endet, hat bis zum letzten Tag seiner Mitgliedschaft alle persönlichen Gegenstände in allen Bereichen des Studios aus dem Studio entfernen, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
- Werkzeuge
- Behälter und Eimer
- Materialien wie neuer oder gebrauchter Ton, Gipsformen
- Glasuren und Glasurbestandteile
- Kleidung
- Keramik
Werden die oben genannten Gegenstände oder andere persönliche Gegenstände nicht bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft entfernt, behält sich CLAY CORNER vor, dem Mitglied eine Reinigungsgebühr in Höhe 50 € in Rechnung zu stellen.
5. Konsumverbot, verbotene Gegenstände
5.1. Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet, Suchtmittel zu konsumieren.
5.2. Das Beisichführen oder Lagern gesundheitsgefährdender oder gefährlicher Materialien ist untersagt.
6. Haftung
6.1. CLAY CORNER haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CLAY CORNER, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht vom CLAY CORNER zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung des Studios.
6.2. Das Mitglied hat die Geräte und Einrichtungsgegenstände sorgfältig zu behandeln und Bedienungsanleitungen zu beachten. Das Mitglied haftet für die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Beschädigungen. Bei Beschädigungen von Geräten hat das Mitglied die weitere Nutzung umgehend einzustellen und CLAY CORNER unverzüglich zu informieren. Es wird ausdrücklich dazu geraten, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
6.3. Es wird ausdrücklich dazu geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen. Seitens CLAY CORNER werden keinerlei Bewachung oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Eine Haftung erfolgt nur in den Fällen, in denen seitens CLAY CORNER ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Lasten des Mitglieds vorliegt.
7. Datenschutz
CLAY CORNER erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer/ Mitgliedsname des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. Das Studio (Eingang/ Werkstattbereich) wird mit Videokameras überwacht und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Grundsätzlich erfolgt eine Löschung dieser Videoaufnahmen automatisch nach 72 Stunden, insofern sie nicht vorher von Strafverfolgungsbehörden rechtmäßig angefordert werden. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, sofern rechtlich zulässig, Mainz.
8.2. CLAY CORNER ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
8.3. Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn CLAY CORNER das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit gegeben wird, den Änderungen innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist CLAY CORNER berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
8.4. Sind Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.